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   LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2008 - 5 Sa 261/08   

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https://dejure.org/2008,17009
LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2008 - 5 Sa 261/08 (https://dejure.org/2008,17009)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01.09.2008 - 5 Sa 261/08 (https://dejure.org/2008,17009)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01. September 2008 - 5 Sa 261/08 (https://dejure.org/2008,17009)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abteilungsübergreifende Versetzung eines Vorarbeiters aufgrund arbeitsvertraglichem Vorbehalt

  • Judicialis

    BetrVG § 78; ; ArbGG § ... 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 518; ; ZPO § 519; ; BGB §§ 305 ff.; ; BGB § 307; ; BGB § 307 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 307 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 315; ; BGB § 315 Abs. 1; ; GewO § 106; ; GewO § 106 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abteilungsübergreifende Versetzung eines Vorarbeiters aufgrund arbeitsvertraglichem Vorbehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 13.06.2007 - 5 AZR 564/06

    Arbeitspflicht einer Filmschauspielerin

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2008 - 5 Sa 261/08
    Vielmehr ist das gesetzliche Weisungsrecht gemäß § 106 GewO Ausdruck und Folge der vertraglichen Festlegung der Arbeitspflicht; die Vertragsparteien können es dabei belassen (BAG 23.06.2007 EzA § 106 GewO Nr. 2 = NZA 2007, 974; Dörner/Luczak/Wildschütz Handbuch des Fachanwaltes Arbeitsrecht 7. Auflage 2008 A Rz. 640 c = Seite 134).
  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03

    Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2008 - 5 Sa 261/08
    Auch dann, wenn berechtigte Belange eines von einer Anordnung des Arbeitgebers betroffenen Arbeitnehmers geringfügig schutzwürdiger sind als die eines von der Weisung nicht betroffenen Arbeitnehmers, kann die Ausübung des Direktionsrechts noch billigem Ermessen entsprechen, wenn der Arbeitgeber ein anzuerkennendes eigenes Interesse verfolgt (BAG 23.09.2004 NZA § 106 GewO Nr. 1 = NZA 2005, 359).
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 557/05

    AGB-Kontrolle - Versetzungsklausel

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2008 - 5 Sa 261/08
    Eine formularmäßige Versetzungsklausel, die materiell der Regelung in § 106 Satz 1 GewO nachgebildet ist, stellt keine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB dar, noch verstößt sie allein deshalb gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, weil keine konkreten Versetzungsgründe genannt sind (BAG 11.04.2006 EzA § 308 BGB 2002 Nr. 5 = NZA 2006, 1149).
  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06

    Verlagerung einer Betriebsabteilung - Wirksamkeit von Versetzungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2008 - 5 Sa 261/08
    Eine Versetzungsklausel in einem vorformulierten Arbeitsvertrag, den Arbeitnehmer mit einer anderen im Interesse des Unternehmens liegenden Tätigkeit zu betrauen und auch an einem anderen Ort zu beschäftigen, bedeutet insbesondere keine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB; der Vorbehalt verstößt auch nicht gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB; BAG 13.03.2007 - 9 AZR 433/06 - EzA SD 17/07 Seite 7).
  • BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 424/05

    AGB-Kontrolle - Änderungsklausel

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2008 - 5 Sa 261/08
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass eine vorformulierte Klausel, nach der der Arbeitgeber eine andere als die vertraglich vereinbarte Tätigkeit einem Arbeitnehmer, falls erforderlich, und nach Abstimmung der beiderseitigen Interessen einseitig zuweisen kann, als unangemessene Benachteiligung gegen § 307 BGB dann verstößt, wenn nicht gewährleistet ist, dass die Zuweisung eine mindestens gleichwertige Tätigkeit zum Gegenstand haben muss (BAG 09.05.2006 NZA 2007, 145).
  • BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 226/05

    Beschäftigungsanspruch - Schulleitung - vorübergehende Übertragung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2008 - 5 Sa 261/08
    Eine Leistungsbestimmung entspricht danach dann billigem Ermessen, wenn sie die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt hat (BAG 17.01.2006 - 9 AZR 226/05 - EZA - SD 16/2006 Seite 24).
  • LAG Baden-Württemberg, 24.02.2016 - 2 Sa 51/15

    Arbeitsvertragliche Versetzungsklausel - Inhaltskontrolle - unangemessene

    Auf der einen Seite ist das Landesarbeitsgericht Köln der Ansicht, dass eine solche Klausel unwirksam ist (9. Januar 2007 - 9 Sa 1099/06, juris), auf der anderen Seite hält das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (allerdings bei einer allgemeinen Umschreibung der Tätigkeit als Maschineneinrichter) eine solche Klausel für wirksam (1. September 2008 - 5 Sa 261/08, juris).
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